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Dienstleistungen


Sondierung / Detektion

Die ferromagnetische Hülle eines im Erdreich befindlichen Kampfmittels (Bombe, Geschoss, Mine, Wurfgranate, Handgranate etc.) stört das Magnetfeld der Erde. Die daraus resultierende Anomalie wird von Spezialisten mit Hilfe sensibler Suchgeräte/Detektoren angemessen und computergestützt dokumentiert. Die ermittelten Messwerte werden durch erfahrenes Fachpersonal ausgewertet und interpretiert.

Oberflächensondierung

Sofern durch Luftbildauswertung, historischer Recherche etc. nicht mit Bombenblindgängern gerechnet werden muss, können relativ oberflächennah im Erdreich befindliche Kampfmittel durch den flächendeckenden Einsatz von ferromagnetischen Sonden/Detektoren lokalisiert werden. Die messbare Tiefenlage des Störkörpers ist abhängig von dessen Größe und seiner Lage/Ausrichtung im natürlichen Magnetfeld der Erde. Ermittelte Anomalien werden manuell oder maschinell aufgegraben. Das freigelegte Objekt wird identifiziert und weitere Maßnahmen in Abhängigkeit des ermittelten Gefährdungspotentials festgelegt.

Tiefensondierung

Tief in das Erdreich eingedrungene Bombenblindgänger und Kampfmittel, die sich unter einer Störschicht aus eisenhaltigem Gestein, Bauschutt etc. befinden, können durch eine Tiefensondierung detektiert werden. Dazu werden Bohrungen bis zu einer Tiefe von 6,0 Metern abgeteuft und mit Kunststoffrohren ausgekleidet. Mit Hilfe elektronischer Messtechnik werden in den Rohren von unten nach oben ggf. vorhandene Anomalien aufgenommen, so dass die Tiefenlage eines Störkörpers ermittelt werden kann. Die erzielten Messwerte entscheiden darüber, ob ein Bohrloch im Radius von 0,75 Meter freigegeben werden kann oder eine Aufgrabung des lokalisierten Störkörpers erfolgen muss.

Visuelle Kontrolle

In kampfmittelbelasteten Bereichen, in denen aus technischen Gründen keine Sondierung/Detektion möglich ist, können die Tiefbauarbeiten durch einen Kampfmittelfachkundigen begleitet werden. Dieser beurteilt Auffälligkeiten im Erdreich (z. B. Einschlagkanäle) bzw. identifiziert freigelegte Gegenstände, so dass ggf. unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden können.